Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Bad Tölz weist darauf hin, dass anders als in der lokalen Presse verlautet wurde, nach wie vor eine ¼-Stelle für Kirchenmusik zu besetzen ist. Kirchenrat Wolfgang Böhm lässt verlauten: eine Person mit der entsprechenden Qualifikation kann angestellt werden!
Auch wenn die Stelle von der Landeskirche nicht ausgeschrieben wird, sucht die Kirchengemeinde Bad Tölz somit weiterhin nach einer/m A- oder B-Kirchenmusiker/in mit Freude an der Musik und Visionen. Die Stelle ist vorerst bis Mitte 2026 begrenzt, der Umfang könnte sich noch vergrößern.