Erste Veranstaltungen können wieder stattfinden

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Laut § 16 der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind Veranstaltungen im Rahmen der Erwachsenbildung wieder möglich. Die ersten Veranstaltungen finden in unseren Gemeindehäusern unter Corona-Schutzauflagen seit dieser Woche wieder statt. Noch nicht absehbar ist, wann sich unsere Chöre wieder treffen können. Hier wird es wohl noch lange dauern, bis ein Regelbetrieb wieder möglich ist.